Allgemeine und sportartspezifische Handlungsempfehlungen

Allgemeine und sportartspezifische Handlungsempfehlungen
des Österreichischen Darts Verbandes (ÖDV)
Wien, am 28-05-2020


Präambel:
Diese Empfehlungen richten sich an alle Personen, die den Dartssport ausüben, insbesondere an alle Dartsvereine Österreichs und deren Spieler unabhängig davon, in welcher Spielart oder Ausprägung konkret der Dartssport ausgeübt wird.

Vorbemerkungen:
Dieses Dokument beruht auf der aktuell gültigen Rechtslage (Gesetze, Verordnungen, Erlässe, zuletzt: 2. Änderung der COVID–19–Lockerungsverordnung vom 27. Mai 2020, die am 29.Mai 2020 in Kraft tritt, also ab diesem Freitag anzuwenden ist) und allgemeinen Handlungsempfehlungen der Sport Austria (vormals Bundes-Sportorganisation) die jedenfalls einzuhalten sind. Sollten sich die legistischen Voraussetzungen ändern, wird dieses Dokument überarbeitet. Hinweise auf §§ in diesem Dokument beziehen sich auf die COVID–19– Lockerungsverordnung in der geltenden Fassung. (Abrufbar auf der ÖDV – Homepage unter Downloads)
Jegliche Haftung des ÖDV bzw. seiner Landesverbände im Zusammenhang mit den in diesem Dokument festgehaltenen Handlungsempfehlungen ist ausgeschlossen!

Aktueller Stand:
Dieses Dokument beruht auf der aktuellen Rechtslage per 29. Mai 2020. Es gilt für den Indoor-Bereich und daher für Vereinslokale genauso, wie für Sportstätten im Rahmen der Gastronomie.

Diese Handlungsempfehlungen richten sich daher an:
• Dartsvereine, -spielerInnen und -trainerInnen
• Jegliche Art von Boardanlagenbetreibern

Die Nutzung von Indoor-Sportstätten ist ab 29. Mai unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen, ausgenommen Personen bei der Sportausübung und Personen während des Aufenthaltes auf den Sitzplätzen
• bei der Sportausübung ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 2 m einzuhalten. Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden (§ 8 Abs. 2)
• ansonsten ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1).
• weiters kann der Abstand von 1 m von Betreuern und Trainern ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist (§ 8 Abs. 2).
• Veranstaltungen (dazu zählen ausdrücklich auch Sportveranstaltungen) mit mehr als 100 Personen sind untersagt. (§ 10 Abs. 2), bis zu 100 Personen somit zulässig.
• mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig.
• Diese Zahlen erhöhen sich mit 1. August 2020 auf 500 Personen in geschlossenen Räumen und 750 Personen im Freiluftbereich.
• Ab 1. August können bei Erfüllung verschiedener Auflagen Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen in geschlossenen Räumen und 1250 Personen im Freiluftbereich stattfinden diesbezüglich verweisen wir auf § 10 Abs. 4 der Verordnung
• Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in dieser Höchstzahl nicht einzurechnen
• für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken an Besucher gilt § 6, das sind die Vorschriften für das Gastgewerbe (Mundschutz für allfälliges Servierpersonal).
Darüber hinaus sind bis auf weiteres folgende Handlungsempfehlungen einzuhalten:
Allgemeine Handlungsempfehlungen:
• Die Sportstätte/Boardanlage darf nur von Personen betreten werden, die aktiv im Spielgeschehen involviert sind.
• Der jeweilige Sportstättenbetreiber ist für den sicheren Betrieb der Sportstätte alleinig verantwortlich. Dies inkludiert die Beachtung und Einhaltung aller jeweils aktuell gültigen regionalen wie nationalen Rechtsvorschriften, genauso wie die Zurverfügungstellung von Desinfektionsmittel, Seife und Einweghandtüchern.
• Weitere allgemeine Empfehlungen sind auf der Website der Sport Austria zu finden (https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/)

Sportartspezifische Handlungsempfehlungen:
• Jede Person ist für die eigene Sportausrüstung selbst verantwortlich und darf den Sport ausschließlich mit dem eigenen Sportgerät (Darts) ausüben. Eventuell notwendige weitere Utensilien (Handtuch, Schleifstein etc.) dürfen ebenfalls nur eigene verwendet werden.
• Der Einsatz eines/r Schreibers/In ist nur möglich, wenn die vorab beschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden können. Anmerkung: für den Schreiber als nicht Sportausübender gilt der 1 m Abstand und das Tragen eines Mund– Nasen – Schutzes.
• Auf den im Dartssport üblichen Handschlag (auch Abklatschen) vor bzw. zu Beginn und am Ende eines Spiels ist bis auf weiteres zu verzichten. Er soll durch eine annähernd gleichwertige Geste, etwa ein Verneigen oder die Andeutung eines Handschlages ersetzt werden.
• Es ist darauf zu achten, dass auch die am Spiel beteiligten Personen den Mindestabstand nicht unterschreiten. Der/die SpielerIn darf erst nach Verkündung des Scores durch den/die SchreiberIn und Sicherstellung der Einhaltung der jeweiligen Abstände seinen Platz am Oche verlassen, um die Darts aus dem Board zu ziehen (Wenn der/die SchreiberIn nahe vor das Board treten muss, um den Score richtig zu beurteilen, hat der/die SpielerIn beispielweise zu warten, bis der/die SchreiberIn an seinen angestammten Platz zurückgegangen ist).
• Ist diese oben genannte Vorgangsweise aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, ist auf den/die SchreiberIn zu verzichten und wie folgt vorzugehen:
Jede/r SpielerIn absolviert seine Aufnahme (Darts werfen), wertet seine Aufnahme (Score ansagen), zieht die eigenen Darts aus dem Board und trägt den Score am Scoreboard mit seinem eigenen Schreibgerät ein. Der nachfolgende Spieler tritt erst an die Abwurfleiste/linie um seine Aufnahme zu starten, wenn gesichert ist, dass der vorgeschriebene Mindestabstand dadurch nicht unterschritten wird und der vorherige Score kontrolliert wurde.
• Die Schreibgeräte und die Schreibtafel sind nach der Beendigung des Trainings/Wettkampfes zu desinfizieren.
• Wenn statt einer herkömmlichen Schreibtafel ein Tablet, ein PC oder anderweitige softwarebasierte (Automatische Zählung) oder mit Strom betriebene Scorer, egal welcher Art auch immer, verwendet werden, so sind diese (insbesondere Touchscreens, Tastatur, Maus, Druckknöpfe) nach der Verwendung] zu desinfizieren [Anm.: bei Beendigung des Trainings/Wettkampfes].
• Wenn die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist bei automatischer Zählung auch der etwaig vorhandene automatische Spielerwechsel zu aktivieren, sodass der entsprechende Druckknopf durch den Spieler gar nicht betätigt werden muss.
• Während der Sportausübung ist jedenfalls Abstand zu halten (aktive Personen zwei Meter, sonst 1 Meter).
• Der Sportstättenbetreiber muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass es im Boardanlagenbereich möglichst zu keiner Virusübertragung kommt.
• In der Sportstätte ist außer bei der aktiven Sportausübung ein Mund/Nasenschutz zu tragen [Anm.: Sofern die Sportausübung in einem Gastronomiebetrieb erfolgt, sind vor und nach der aktiven Sportausübung die Regelungen der Gastronomie anzuwenden].
• Oftmaliges, intensives Lüften der Sportstätte wird dringend empfohlen

Allgemeines:
• Es wir allen Boardanlagenbetreibern empfohlen, sich von jedem/r BenutzerIn einer Boardanlage vor Beginn der Spieltätigkeit schriftlich bestätigen zu lassen, dass er die Handlungsempfehlungen des Österreichischen Darts Verbandes in der gültigen Fassung zur Kenntnis genommen hat und sich mit der Einhaltung selbiger einverstanden erklärt.
• Es wird empfohlen, dieses Dokument des ÖDV in aktueller Version, gut sichtbar an den Boardanlagen anzubringen.
• Sollte sich ein Spieler nicht an diese Handlungsanweisungen halten, ist er erstmalig zu verwarnen und bei weiterem Zuwiderhandeln vom Sportstättenbetreiber von der Boardanlage zu verweisen.
• Es wird allen Boardanlagenbetreibern empfohlen, ein Anmelde- und Dokumentationssystem (wer hat wann mit wem am selben Board/derselben Boardanlage gespielt) zu führen. Dieses soll den Namen der Personen, das Board und eine Kontaktmöglichkeit beinhalten.
• Die Benutzung der Boardanlagen zur Ausübung des Dartssportes erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt das Prinzip der Eigenverantwortung – oberstes Ziel ist es, sich und alle anderen vor einer etwaigen COVID-19-Infektion zu schützen.
• Personen, die eine Covid-19-Infektion überstanden haben und als geheilt gelten, wird empfohlen, vor einer Ausübung des Dartssportes den Arzt zu konsultieren und mit ihm abzuklären, ob der Sportausübung etwas im Wege steht.

Schlussbemerkung:
Die derzeitige Situation ist für jeden passionierten Dartssportler nicht leicht zu verkraften. Dennoch müssen wir diese massiven Einschränkungen für das Allgemeinwohl in Kauf nehmen. Daher möchten wir nochmals dazu aufrufen, diese Handlungesempfehlungen vollumfänglich umzusetzen. Auch wir als ÖDV hoffen natürlich, so bald wie möglich zum uneingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren zu können. Ein erster Schritt dazu sind diese Handlungsempfehlungen, die einen Beitrag zur (wenn auch noch eingeschränkten) Ausübung des Dartssports, leisten sollen.

Der Vorstand des ÖDV

Weiterführende Informationen findet ihr unter:

• Informationen auf der Website des Sozialministeriums:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html.

• Informationen auf der Webseite Sport Austria (BSO):
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/

• Informationen auf der Webseite des Sportministeriums:
https://www-bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Häufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

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Corona update 15. Juni 2020

Mit 15. Juni 2020 ist die 5. Novelle zur Covid – 19 – Lockerungsverordnung in Kraft getreten, kundgemacht wurde diese Verordnung am 13. Juni 2020.

Wir haben daher die Handlungsempfehlungen des ÖDV überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Wir ersuchen daher insbesondere die Vereine, die bisherigen Handlungsempfehlungen durch die nunmehr aktualisierten auszutauschen und weiterhin zur Einsicht durch die Spieler bereitzuhalten.

Die Handlungsempfehlungen als PDF

Folgende Änderungen seien besonders hervorgehoben:

  • grundsätzlicher Wegfall der Pflicht zum Tragen eines Mund– und Nasenschutzes
  • Unterschreitung des 2 m Abstandes bei der aktiven Sportausübung ist kurzfristig möglich (bisher war das Unterschreiten nur „ausnahmsweise kurzfristig“ möglich). Das bedeutet  für die Praxis, dass auch eine regelmäßige Unterschreitung des 2 m Abstandes im Spielverlauf dann problemlos möglich ist, wenn sie jeweils nur von kurzer Dauer ist.
  • Die Sperrstunde wurde von 23:00 Uhr auf 1:00 Uhr des Folgetages verlegt

Weiterhin Good Darts!

Euer
ÖDV-Vorstand

Covid update 14.9.2020

Mit 14.9.2020 ist die 10. Novelle zur Covid – 19 – Lockerungsverordnung in Kraft getreten, kundgemacht wurde diese Verordnung am 12.9.2020.

Wir haben daher die Handlungsempfehlungen des ÖDV überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Wir ersuchen daher insbesondere die Vereine, die bisherigen Handlungsempfehlungen durch die nunmehr aktualisierten auszutauschen und weiterhin für die Spieler zur Einsicht bereitzuhalten.

Diese Vorschriften treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft, die weitere kurz– , mittel– und langfristige Entwicklung sowohl bis zu diesem Datum als auch darüber hinaus ist nicht vorhersehbar. Wir werden Euch über allfällige Änderungen jeweils kurzfristig informieren

Die Handlungsempfehlungen als PDF

Folgende Änderungen seien besonders hervorgehoben:

  • Beim Betreten (des Dartlokales, der gastgewerblichen Betriebsstätte etc.) ist eine den Mund – und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
  • Die Obergrenze der Teilnehmer an einer Veranstaltung wurde deutlich reduziert.

Weiterhin Good Darts!

Euer
ÖDV-Vorstand

Covid update 1. 7. 2020

Mit 1. Juli 2020 tritt die 6. Covid–19 –Lockerungsverordnung–Novelle in Kraft, im Folgenden die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Wegfall der Verpflichtung zum Tragen eines Nasen– Mund– Schutzes auch für Servicepersonal
• Wegfall des Mindestabstandes bei der Sportausübung
• Veranstaltungen bis 100 Personen sind ohne weitere Einschränkungen möglich

Die Handlungsempfehlungen wurden entsprechend überarbeitet und sind hier abrufbar.

Endgültig haben wir das Ziel noch nicht erreicht, sind jedoch am besten Weg dazu.

Weiterhin Good Darts!
Euer ÖDV Vorstand

Covid-19 Update 21.9.2020

Mit 21.9.2020 ist die nächste  Covid – 19 – Lockerungsverordnung in Kraft getreten.

Wir haben daher die Handlungsempfehlungen des ÖDV überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Wir ersuchen daher insbesondere die Vereine, die bisherigen Handlungsempfehlungen durch die nunmehr aktualisierten auszutauschen und weiterhin für die Spieler zur Einsicht bereitzuhalten.

Die Handlungsempfehlungen als PDF

Folgende Änderungen seien besonders hervorgehoben, Details dazu sind z.B. den Handlungsempfehlungen zu entnehmen:

    • Veranstaltungen (dazu zählen ausdrücklich auch Sportveranstaltungen) ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätzen mit mehr als 10 Personen in geschlossenen Räumen sind untersagt (§ 10 Abs. 2). Veranstaltungen bis zu 10 Personen somit ohne Einschränkungen zulässig.
    • Gemäß Aussendung der Sport Austria vom 20. September 2020 können in einer Sportstätte auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
    • Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in der jeweiligen Höchstzahl nicht einzurechnen (§ 10 Abs 2 und 3)

Ein Muster des Präventionskonzeptes als PDF

Weiterhin Good Darts!

Euer
ÖDV-Vorstand