Die „Sportstätte“ in der Gastronomie im Rahmen der COVID Maßnahmenverordnung

In den sozialen Medien kursieren Berichte bzw. Interpretationen, wonach die Ausübung des Dartsportes in einem Gastlokal, wo es auch normalen Geschäftsverkehr, andere Gäste etc. gibt, nicht in einer Sportstätte erfolgen würde und demnach aufgrund der aktuellen Rechtslage Mund- und Naseschutz (MNS) auch beim Spielen getragen werden müsse.

Angeblich wäre diese Auskunft vom Sportministerium erteilt worden. Dies ist nicht richtig! Seitens des Ministeriums wurde eine Auskunft mit diesem Inhalt nicht erteilt.

In einem Ferngespräch am 30. September 2020 mit dem zuständigen Sektionschef im Sportministerium haben wir diese Frage ausführlich erörtert und lässt sich der Rechtsstandpunkt des Sportministeriums kurz wie folgt zusammenfassen:

Unter der Voraussetzung, dass die Einrichtung / Anlage, in der der Dartssport ausgeübt wird (Boardanlage oder Automat je samt Zubehör) in einem eindeutig abgegrenzten Bereich, der für das allgemeine Publikum nicht zugänglich ist, angelegt ist, handelt es sich dabei um eine Sportstätte im Sinne der Maßnahmenverordnung (gesetzliche Grundlagen sind unten angeführt), womit sowohl der Mindestabstand, als auch die Pflicht zum Tragen eines MNS entfällt.

Steht ein eigener Raum ausschließlich für die Ausübung des Dartsportes zur Verfügung, handelt es sich eindeutig um eine Sportstätte, befindet sich die Sportstätte in einem allgemein frei zugänglichen Bereich des Gastlokales, ist der Spielbereich so abzugrenzen, dass das Betreten dieses Bereiches durch andere Personen, als die am Spiel unmittelbar Beteiligten, verhindert wird.

Zu beachten ist, dass im abgegrenzten Spielbereich keinerlei gastronomische Betätigung, keine Bewirtung erfolgen darf, dieser Bereich muss ausschließlich der Ausübung des Dartsportes vorbehalten sein und darf auch nur von den unmittelbar am konkreten Spiel beteiligten Personen betreten werden.

Unter diesen Prämissen handelt es sich auch bei den in gastronomischen Lokalen etablierten Spielstätten um Sportstätten im Sinne der Maßnahmenverordnung und braucht kein MNS getragen und der Mindestabstand nicht eingehalten zu werden.

Hier die gesamte Aussendung inkl. gesetzlicher Grundlagen abrufen

Handlungsempfehlungen des Österreichischen Darts Verbandes

Liebe Dartspieler!
Liebe Dartsvereine!
Liebe Landesverbände!
Liebe Boardanlagenbetreiber!

Die wichtigste Information gleich zu Beginn:

 Ab 29. Mai wird es - natürlich noch mit diversen Einschränkungen - wieder möglich sein, den Dartssport auszuüben.

Konkret werden die Sportstätten/Boardanlagen unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 2 Metern, aber ohne weitere Quadratmeterbeschränkungen nutzbar sein und auch Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen wieder möglich sein. Nähere Details dazu findet ihr in den hier beigefügten Handlungsempfehlungen des Österreichischen Darts Verbandes (ÖDV).

Diese Handlungsempfehlungen für die Ausübung des Dartssports in Österreich wurden von uns in Absprache mit Sport Austria (BSO) und dem Sportministerium verfaßt und von beiden Institutionen freigegeben.

Berücksichtigt und eingearbeitet sind natürlich die Neuerungen der gestern veröffentlichten und ab morgen (29.05.2020) gültigen zweiten Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung. Diese Empfehlungen sollen Euch als Wegweiser durch den Verordnungsdschungel dienen. Sie sollen helfen, als Boardanlagenbetreiber oder Spieler immer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu bleiben. Bitte lest Euch daher dieses Dokument im eigenen Interesse genau durch und beherzigt die darin gemachten Empfehlungen.

Abschließend sei gesagt, dass uns natürlich allen bewusst ist, dass dies noch nicht der Normalzustand im Dartssport ist. Nehmen wir es jedoch als einen ersten Schritt, der uns die Möglichkeit gibt, unser Hobby wieder auszuüben und hoffen wir gemeinsam, dass in Bälde noch weitreichendere Lockerungen folgen.

Euer ÖDV-Vorstand

Neue Covid-19 Verordnung, gültig ab 19.5.2021

Neue Verordnung: Öffnungen in allen Bereichen

Die mit 19.5. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich.

Was das für unseren Sport bedeutet findet ihr in den aktualisierten Handlungsempfehlungen.

Zur Info hier auch das betreffende Bundesgesetzblatt.

Mitgliedschaften

 

Ö1 - Moment am Sonntag

https://oe1.orf.at/player/20220130/666588

In der vergangenen "Moment am Sonntag"-Sendung auf Ö1 hat die Redaktion auch den Ö1-Zuhörern Darts nähergebracht. Recherchen in ganz Österreich und Interviews mit vielen verschiedenen Personen und unterschiedlichen Sichtweisen haben eine angenehme, unaufgeregte und sachliche Annäherung an den Dartssport ergeben.

Bea Sommersguter hat dabei Hobby-Spieler, Gastronomen, Profispieler und Funktionäre zu den Grundlagen des Sports befragt und es ist eine tolle Collage über Darts in Österreich und darüber hinaus entstanden. Danke Ö1!

#darts #oedv #WDF #PDC #oe1 #ORF