Covid-19 Update 25.10.2020

Mit 25.10.2020 ist die nächste  Covid – 19 – Verordnung in Kraft getreten.

Wir haben daher die Handlungsempfehlungen des ÖDV überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Wir ersuchen daher insbesondere die Vereine, die bisherigen Handlungsempfehlungen durch die nunmehr aktualisierten auszutauschen und weiterhin für die Spieler zur Einsicht bereitzuhalten.

Die Handlungsempfehlungen als PDF

Die Eckpunkte der neuen Verordnung / Novelle zur Maßnahmenverordnung

(Quellen: Sport Austria – BSO, Maßnahmenverordnung, 3. und 4. COVID-10-MV-Novelle):

Die Änderungen treten mit Ablauf des 24.Oktober 2020, also am Sonntag, 25.Oktober 2020, 00:00 Uhr in Kraft.

1)      Bei der Sportausübung ist der Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten, kurzfristige Unterschreitung ist erlaubt. Das bedeutet, daß auch bei aktiver Ausübung des Dartsportes dieser Abstand einzuhalten ist, jedoch kurzfristig – etwa beim Vorbeigehen am Schreiber – unterschritten werden kann.

2)      Höchstgrenzen bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen indoor 6 Personen. Zur Durchführung notwendige Personen wie z.B. 2 Teams bei Mannschaftssportarten oder Betreuer zählen dabei weiterhin nicht. Die Ligen können damit gespielt werden, Turniere nicht.

3)      Parallele Gruppen ohne Durchmischung und mit Abstand zueinander sind weiterhin möglich.

4)      Mund-Nasen-Schutz ist indoor auch am Sitzplatz zu tragen, bei der unmittelbaren  Sportausübung nicht.

5)      Die Sitzplatzkapazität ist auf max. 50 tatsächlich zur Verfügung stehende Plätze zu begrenzen. Bei mehr als 50 Sitzplätzen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen.

6)      Speisen / Getränke:

Dazu nachfolgend die Interpretation von Sport Austria solange keine weitere Klarstellung bzw. Änderung seitens der Ministerien folgt:

Speisen und Getränke mit Ausnahme von Wasser dürfen erst ab einer Veranstaltungsdauer von mindestens drei Stunden verabreicht werden, außer der Gastronomiebetrieb ist nicht eigentlicher Teil der Veranstaltung (z.B. Vereinskantine ist unabhängig von Veranstaltungen immer geöffnet – es könnten also auch Gäste vor Ort sein, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen).

Die Teilnehmer an Ligaspielen können daher wie bisher bewirtet werden.

 

Der Vorstand des ÖDV

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