Auszug aus der neuen Kleiderordnumg des ÖDV

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Bei der Generalversammlung am 10Mai wurde folgende Kleiderordnung beschlossen!

 

Kleiderordnung des ÖDV:
Die Spieler sind verpflichtet, in sauberer und ordentlicher Kleidung, sowie selbst in sauberem Auftreten, zu spielen. Des Weiteren ist eine lange einfarbige Stoffhose bzw. ein Rock obligat.
Trainings- und Jogginghosen, sowie Jeans sind nicht gestattet.
Außer wegen medizinischer Gründe, die der Turnierleitung glaubhaft zu machen sind, ist geschlossenes Schuhwerk zu tragen, das zum gewählten Spieleroutfit passt.
Das Tragen von Schweißbändern an den Armgelenken ist ausdrücklich erlaubt.
Außer aus medizinischen Gründen (z.B. ein Hörgerät) ist das Tragen von Kopfhörern und Headsets während des Spiels und der Siegerehrung verboten.
Es ist, außer aus religiösen oder medizinischen Gründen, die der Turnierleitung glaubhaft zu machen sind, nicht erlaubt, bei Spielen

Bei der Gültigkeit der Kleiderordnung wird beim Einzelbewerb je nach Kategorie des Rankings (ÖDV-Ranglistenturniere) bzw. dem Bewerb (Bundesliga, Vereinsmeisterschaft, Qualifiktionsturniere) unter-schieden.
Bei den Einzelbewerben auf Ranking-Events, gilt die Kleiderordnung des ÖDV:
a.) in der Kategorie A ab dem Beginn
b.) in der Kategorie B ab dem 1/4-Finale
c.) in der Kategorie C ab dem Halbfinale
d.) in der Kategorie D im Finale
Bei Doppelbewerben gilt die Kleiderordnung im Finale.
In Jugendbewerben von ÖDV Ranglistenturnieren gilt die Kleiderordnung im Finale [Anm.: Ausnahmen sind im Jugendbewerb möglich und werden vom Turnierveranstalter in Übereinstimmung mit dem ÖDV-Jugendbetreuer ausgesprochen]
Bei Stage-Matches, insbesondere bei TV-Übertragungen, gilt die Kleiderordnung grundsätzlich.
In der Bundesliga und bei den Österreichischen Vereinsmeisterschaften gilt die Kleiderordnung grundsätzlich. Darüber hinaus sind einheitliche Team/Vereinsshirts verpflichtend.
Die Kleiderordnung gilt darüber hinaus bei der Siegerehrung.
Es ist grundsätzlich zu keiner Zeit einer Turnierveranstaltung gestattet, Kleidung mit anzüglichem Aufdruck (auch graphischer Natur), rassistischen oder anderweitig (z.B. religiös oder sexuell) diskriminierenden Botschaften oder Symbolen zu tragen. Ebenso ist den Spielern parteipolitische Werbung auf ihrer Spielkleidung untersagt. Jeder Spieler, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist von der Turnierleitung aus dem Bewerb zu nehmen und dem Vorstand des ÖDV zu melden.

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